Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt: Hygienekonzept für Veranstaltungen
(Stand 21.06.2021)

- Alle Maßnahmen, die derzeit im öffentlichen Leben gelten, sind auch innerhalb der Veranstaltungen umzusetzen. Die aktuellen Regeln entnehmen Sie bitte den gültigen Landesverordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 in Sachsen-Anhalt. (mehr dazu hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/?no_cache=1)
- grundsätzlich gelten die Hygienekonzepte der jeweiligen Veranstaltungsorte, die wir in unseren Veranstaltungen i.d.R. verlinken, ansonsten gilt unser Hygienekonzept; wir behalten uns dabei vor, im Rahmen unseres Hausrechts zusätzliche Maßnahmen (z.B. das Tragen von Masken) anzuweisen.
- an Veranstaltungen der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt e.V. in Innenräumen dürfen ausschließlich Personen teilnehmen, die einen tagesaktuellen, negativen Coronatest vorweisen können. Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus verfügen sowie Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Allen Teilnehmenden wird während der Veranstaltung ein fester Platz zugewiesen, der ist einzunehmen und während der gesamten Veranstaltung beizubehalten.
- Zugänge zur Veranstaltung bzw. auf Toiletten sind so zu gestalten, dass die Abstandsregelungen einzuhalten sind, ggf. durch entsprechende Zugangsregelungen und Wegekonzepte.
- Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach dem Betreten der Gebäude die Hände desinfizieren können.
- Sollte das Abstandsgebot nicht eingehalten werden können, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist von den Teilnehmer*innen selbst mitzubringen.
- Die für Veranstaltungen genutzten Räume werden regelmäßig gründlich gelüftet.
- Alle Gelegenheiten zum Aufenthalt im Freien sollen genutzt werden
Erhebung persönlicher Daten von Teilnehmenden
Die Kontaktdaten aller Teilnehmer*innen von Veranstaltungen werden erfasst. Diese werden für einen Zeitraum von einem Monat, beginnend am Tag der Veranstaltung, vom Veranstalter aufbewahrt und im Anschluss, unter Beachtung des Datenschutzes (DSGVO), vernichtet. Die Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet bzw. an Dritte weitergegeben. Bei Veranstaltungskooperationen werden die Daten von jenem Partner gesammelt, über den die Anmeldung lief.